Wie wird bei einem „Rip-Deal“ seitens der Täter vorgegangen?

Nehmen wir an, Sie sind der Verkäufer einer Immobilie und bieten diese auf einem Immobilienportal wie Immobilienscout24 an. Relativ schnell erhalten Sie einen Anruf eines vermeintlichen Interessenten. Dieser tritt meist als Vermittler, im Auftrag eines Geschäftsmannes aus dem Ausland, auf. Dieser möchte das Objekt für seinen Klienten ohne Besichtigungstermin und ohne weitere Verhandlungen sofort kaufen. Der vermeintliche Käufer (Vermittler) klingt bei der telefonischen Kontaktaufnahme seriös und sympathisch. Daher wirkt diese Anfrage auf den Anbieter oft vollkommen glaubwürdig und es scheint ein gutes Geschäft für beide Seiten zu werden.

Die Abwicklung soll auf Bitten des Käufers an einem Ort im Ausland stattfinden. Als Treffpunkt wird meist ein renommiertes Hotel vorgeschlagen, so dass der Eindruck eines seriösen Geschäftes weiterhin gewahrt wird. Vor Ort wird aber klar, dass der Immobilienanbieter in ein klassisches Schwarzgeldgeschäft verwickelt werden soll.  Ihm wird eine bestimmte Summe (i.d.R.) Schweizer Franken angeboten, die in Euro getauscht werden sollen. Dem Immobilienanbieter wird dabei ein Teilbetrag von der Gesamtsumme des Devisengeschäftes angeboten. Es handelt sich hierbei aber um Falschgeld, sogenannte Faksimile-Noten.

 

Wie können Sie einen sogenannten Rip-Deal erkennen und wie schützen Sie sich?

  • Werden Sie misstrauisch, sobald ein Interessent, ohne Besichtigungstermin oder weitere Nachverhandlungen zum Preis, Ihre Immobilie sofort kaufen möchte.
  • Fangen Sie an zu zweifeln, sobald der Interessent vorgibt, im Auftrag eines ausländischen Geschäftsmannes zu handeln.
  • Lassen Sie sich nicht auf ein Devisen- oder Tauschgeschäft ein, welches vor allem im Ausland stattfinden soll.
  • Werden Sie skeptisch, wenn Ihnen eine Belohnung für einen Deal angeboten wird.
  • Lassen Sie sich Personalien oder Ausweisdokumente des Geschäftspartners zeigen und notieren Sie diese für weitere Ermittlungen.
  • Betrügerische Absichten erkennen Sie daran, wenn der Kauf Ihrer Immobilie an ein Devisenumtauschgeschäft geknüpft ist.